Frank Kliemchen Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke und Bauschäden im Innenausbau
-Sachverständiger für die Immobilienbewertung
-Sachverständiger für Bauschäden für den Innenausbau
-Immobilienberatung, Hauskaufberatung, Bauberatung und Baubegleitung
-Kaufmännische und Baubegleitende Hausverwaltung
2005 - 2011 Selbständig geführtes Sachverständigenbüro für Immobilien
- Sachverständiger für die Immobilienbewertung für private Auftraggeber, Versicherungen und Gerichte
- Sachverständiger für den Innenausbau für private Auftraggeber, Versicherungen und Gerichte
- Projektsteuerung für Aus- und Umbaumaßnahmen Sanierungen und Modernisierungen von Privatimmobilien und Gewerbeimmobilien
- Sparkassenkaufmann Tätigkeitsfeld –Bankabteilung Privatkunden, Assistent der Bauabteilung Schwerpunkt Haustechnik, Begleitung von Umbaumaßnahmen, Taxator für Beleihungswertermittlung
- Bau- und Möbelschreiner Tätigkeitsschwerpunkt Innenausbau und Möbelbau
- Taxator -Sachverständiger für die Immobilienbewertung- Sparkasse Bochum
- Gebäudeinstandhaltung -Bauabteilung- Sparkasse Bochum Sparkassenkaufmann -Kundenabteilung- Sparkasse Bochum
2000–2002 Lehrgänge zum Sachverständigen der Immobilienbewertung z.b. IHK Bochum und Sparkassenakademie Münster
1991–1992 Ausbildung zum Sparkassenkaufmann Sparkassenakademie
1982–1985 Tischlerausbildung
Unsere Wertermittlungen werden erstellt unter der Prämisse einer
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• weisungsfreien,
• unabhängigen,
• gewissenhaften und
• unparteiischen
Aufgabenerfüllung im Sinne des § 8 SVO.
Die Pflichten des Immobilien-Sachverständigen sind im Wesentlichen folgende:
• Persönliche Aufgabenerfüllung
Wir erstatten unsere Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur
Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten kenntlich gemacht (§11 SVO).
• Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Über unsere Leistungen führen wir entsprechende Aufzeichnungen und bewahren diese, nebst einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß
für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO).
• Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung
Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Jeder Immobiliensachverständige verfügt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).
• Schweigepflicht
Kenntnisse, die wir während unserer Tätigkeit erlangen, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung unserer oder Interessen Dritter. (§ 15 SVO).
• Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
Um unseren Wissen und unsere Erfahrung immer auf den neuesten Stand zu bringen, ist für uns regelmäßige Fortbildung und Erfahrungsaustausch oberste Priorität. (§ 16 SVO)
Immobilienberatung Frank Kliemchen
Sachverständigenbüro für Immobilienbewertung und Bauschäden
Immobiliensachverständiger
Bausachverständiger
