Frank Kliemchen Sachverständiger für bebaute und unbebaute Grundstücke und Bauschäden im Innenausbau

-Sachverständiger für die Immobilienbewertung

-Sachverständiger für Bauschäden für den Innenausbau

-Immobilienberatung, Hauskaufberatung, Bauberatung und Baubegleitung

-Kaufmännische und Baubegleitende Hausverwaltung

 

2005 - 2011 Selbständig geführtes Sachverständigenbüro für Immobilien

  • Sachverständiger für die Immobilienbewertung für private Auftraggeber, Versicherungen und Gerichte
  • Sachverständiger für den Innenausbau für private Auftraggeber, Versicherungen und Gerichte
  • Projektsteuerung für Aus- und Umbaumaßnahmen Sanierungen und Modernisierungen von Privatimmobilien und Gewerbeimmobilien
  • Sparkassenkaufmann Tätigkeitsfeld –Bankabteilung Privatkunden, Assistent der Bauabteilung Schwerpunkt Haustechnik, Begleitung von Umbaumaßnahmen, Taxator für Beleihungswertermittlung
  • Bau- und Möbelschreiner Tätigkeitsschwerpunkt Innenausbau und Möbelbau
  • Taxator -Sachverständiger für die Immobilienbewertung- Sparkasse Bochum                                                                        
  • Gebäudeinstandhaltung -Bauabteilung- Sparkasse Bochum                                                                                                                Sparkassenkaufmann -Kundenabteilung- Sparkasse Bochum                                                                                                 

2000–2002 Lehrgänge zum Sachverständigen der Immobilienbewertung z.b. IHK Bochum und Sparkassenakademie Münster

1991–1992 Ausbildung zum Sparkassenkaufmann Sparkassenakademie

1982–1985 Tischlerausbildung

 

 

Unsere Wertermittlungen werden erstellt unter der Prämisse einer

 

  •     •   weisungsfreien,

        •   unabhängigen,

        •   gewissenhaften und

        •   unparteiischen

 

    Aufgabenerfüllung im Sinne des § 8 SVO.

Die Pflichten des Immobilien-Sachverständigen sind im Wesentlichen folgende:

•   Persönliche Aufgabenerfüllung
Wir erstatten unsere Gutachten in persönlicher Aufgabenerfüllung und unter sorgfältiger Auswahl und Überwachung von Hilfskräften zur Vorbereitung von Gutachten (§ 9 SVO). Soweit Leistungen gemeinsam erbracht werden, wird dies im Gutachten kenntlich gemacht (§11 SVO).

•   Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht
Über unsere Leistungen führen wir entsprechende Aufzeichnungen und bewahren diese, nebst einem Gutachtenexemplar, pflichtgemäß für mindestens 10 Jahre auf. (§ 13 SVO).

•   Haftungsausschluss und Haftpflichtversicherung
Ein Haftungsausschluss für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit erfolgt nicht. Jeder Immobiliensachverständige verfügt über eine ausreichende Haftpflichtversicherung (§ 14 SVO).

•   Schweigepflicht
Kenntnisse, die wir während unserer Tätigkeit erlangen, unterliegen der Schweigepflicht und dienen nicht zur Verwertung unserer oder Interessen Dritter. (§ 15 SVO).

•   Fortbildungspflicht und Erfahrungsaustausch
Um unseren Wissen und unsere Erfahrung immer auf den neuesten Stand zu bringen, ist für uns regelmäßige Fortbildung und Erfahrungsaustausch oberste Priorität. (§ 16 SVO)